WEG-VERWALTUNG

WEG-Verwaltung

Wer die Fassnacht Hausverwaltung mit der Verwaltung einer Wohnungseigentümergemeinschaft betraut, setzt auf Kompetenz, Zuverlässigkeit und Sorgfalt.

 

Unser Ziel: Ihnen als Eigentümer die Sicherheit eines hervorragend gepflegten Objektes mit besten Aussichten auf Wertentwicklung geben.

 

Die Aufgaben, Pflichten und Leistungen einer professionellen Hausverwaltung sind vielfältig und umfangreich. Vieles passiert jedoch im Hintergrund und wird von der Eigentümergemeinschaft kaum wahrgenommen. Aber nur, wenn alle Teilaufgaben sorgfältig erledigt werden, bleiben der Wert der Immobilie und die Harmonie in der WEG erhalten.


WEG - Verwaltung durch uns bedeutet deshalb:

  • Werterhaltendes Gebäudemanagement dank rechtzeitiger Erfassung und Ausführung von Instandhaltungsarbeiten
  • Reibungslose und konfliktarme Durchführung gut vorbereiteter Eigentümerversammlungen
  • Zeitnahe Umsetzung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft
  • Transparenz bei allen Buchhaltungs- und Verwaltungsvorgängen
  • Ausführliche und regelmäßige Information aller Eigentümer
  • Enge Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat

Kaufmännische Verwaltung

  • laufende Buchhaltung über sämtliche Einnahmen und Ausgaben der Eigentümergemeinschaft
  • Überwachung aller Zahlungseingänge der Wohnungseigentümer, sowie Einleitung eventuell notwendiger Mahnverfahren
  • Übersicht über die Ausgaben der Eigentümergemeinschaft.
  • Darstellung der Instandhaltungsrücklagen.
  • Mietnebenkostenabrechnungsfähige Wohngeldabrechnung.
  • Bei Bedarf mit Umsatzsteuer-Ausweisung Bescheinigung über haushaltsnahe Dienstleistungen nach § 35 EStG.
  • Erstellung und Vorschläge zu den jährlichen Wirtschaftsplänen mit Ziel der Erhaltung der Gesamtliquidität
  • Führen der Bankkonten der Eigentümergemeinschaft
  • Reduzierung einzelner Betriebskosten durch Unterhaltung von Rahmenverträgen (z. B. für Kabelanschluss, Versicherungen, etc.)

Technische Verwaltung

  • Begehungen des gemeinschaftlichen Eigentums zur Beurteilung des Gesamtzustandes (Treppenhäuser, Haustechnik, Dach und Wand)
  • Feststellung von Mängeln oder Reparaturbedarf
  • Beauftragung notwendiger Reparaturen
  • Information der Wohnungseigentümer über notwendige Sanierungen inklusive der damit verbundenen Kosten

Allgemeine Verwaltung

  • Beratung der Eigentümergemeinschaft in Belangen des Gemeinschaftseigentums nach Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
  • Vorbereitung von Beschlüssen im Rahmen des WEG und der geltenden Rechtssprechung
  • Vertretung in Rechtsangelegenheiten
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